1600,- Euro Strafe nach Interview mit Ottmar Lattorf zum Thema Großmarkt

Ottmar Lattorf,  50968 Köln am 15. April

Ich stehe seit 21 Jahren einem Naturschutz und Bildungsverein mit dem Namen „Natur, Bildung und Soziales, Bürger informieren Bürger e.V.“ vor.  Doch das aktuelle politisches Projekt des Vereins ist seit vier Jahren nicht mehr der Baumschutz, wie in den 16 Jahren davor, sondern die Verteidigung des Kölner Großmarkts vor komplett Zerstörung durch die Kölner Stadtverwaltung.

Ottmar Lattorf, Mannsfelder Straße 17, 50968 Köln am 15. April

Ich stehe seit 21 Jahren einem Naturschutz und Bildungsverein mit dem Namen „Natur, Bildung und Soziales, Bürger informieren Bürger e.V.“ vor.  Doch das aktuelle politisches Projekt des Vereins ist seit vier Jahren nicht mehr der Baumschutz, wie in den 16 Jahren davor, sondern die Verteidigung des Kölner Großmarkts vor komplett Zerstörung durch die Kölner Stadtverwaltung.

Und weil es sich bei der Zerstörung des Kölner Großmarkt nicht nur um ein lokales Problem der Stadt Köln handelt, sondern um ein Europa-weites Phänomen, kam es im Europäischen Parlament im Juni 2023 zu einer Entschließung zur „Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU“ zu der Aufforderung die Großmärkte in den diversen Städten Europas zu erhalten. Hier nachzusehen: www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0238_DE.html

Daher war auch ich daran interessiert, diese vermeintliche „lokale Problem“ in einem größerem bundesweiten Format darzustellen zu können. Das gelang auch und zwar durch ein Interview des sogenannten „Stiftung Corona Ausschuss“ in dessen  237. Sitzung ich, Ottmar Lattorf 1 ½ Stunde lang zu dem Thema Kölner Großmarkt befragt wurde.

Im nachfolgenden die Aufzeichnung der 237. Sitzung des politisch nicht korrekten Corona Untersuchungs-Ausschuss vom 23. Februar 2025 mit mir, Ottmar Lattorf mit dem Thema: Warum der Kölner Großmarkt zerschlagen werden soll und welche Auswirkungen das auf die lokale Wirtschaft hat? Hier zu sehen, ab Minute 7.10: odysee.com/@blackbox.de:e/1740143292:e

So bekam ich prompt  am 03. März.2025 ein Anschreiben einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („ksp. Rechtsanwälte“) aus Hamburg ein Anschreiben mit dem Titel: „Urheberrechtsverletzung auf Ihrer Webseite nabis.de“ die die Interessen der „dpa Picture-Alliance GmbH“ in Frankfurt vertritt.

Der Vorwurf: ich hätte „auf der Internetseite nabis.de seit dem 03.03. 2010 ein Lichtbild“ auf dem die Mandantenschaft der ksp das „ausschließliche Nutzungsrecht i. S.d. Urheberrechtsgesetz“ hat, stehen. „Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantschaft Schadenersatz.“ Die Rechtsgrundlage hierfür sei § 97 Abs. 2 Urh.G. Ich solle nun 1.637,- Euro Strafe zahlen!


Hier der Brief der Rechtsanwalts-Kanzlei:
Seite 1, Seite 2,Seite 3

Hier unser Antwortschreiben:

Hier die Antwort auf unser Antwortschreiben:

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