Behördlicher Baumfrevel im Volksgarten

Immer wieder wird von den Mitarbeiter des Grünflächenamts betont, dass die Arbeiten der privaten Firmen an den Bäumen in Köln angemessen sind und auf Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird weiterhin gesagt, dass die Arbeiter der Firmen in den Hubsteigern auch die Belange des Vogelschutz und der Ökologie berücksichtigen; sie seien entsprechend ausgebildet. Begegnet man aber die Gärtner beim Sägen und hakt nach, sieht die Sachlage völlig anders aus. Hier ein Gedächnisprotokoll:

Ort der Handlung: Der Kölner Volksgarten in der Südstadt, 05. Februar 2014, ca. 10.30 Uhr. Ich fahre durch den Volksgarten in der Südstadt und sehe drei übel zugerichtete, gekappteBäume und treffe die Firma Bollmann mit zwei Männern und einem Hubsteiger beim pausieren an. Es fand folgender inhaltsschwerer Dialog statt:

Ich frage die beiden Arbeiter: Wieso habt ihr die Bäume gekappt (als Kappungen bezeichnet man ein umfangreiches, baumzerstörerisches Abschneiden der Krone)?

Antwort: Die sind nicht gekappt! Wir haben einen Kronensicherungschnitt gemacht.

Ich sage: Okay, und wo sind die Kronen dann geblieben? Warum liegen die dann am Boden herum?

Männer: Hmm.

Ich sage: Das sind also doch Kappungen, die Kronen liegen ja am Boden. Sie haben Starkäste abgschnitten, das ist eine Kappung und keinen Kronenrückschnitt! Kappungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Kappungen an Bäumen sind keine Pflege, sondern Sachbeschädigung.

Antwort: Das sind keine Kappungen, wir hätten die Bäume ja auch fällen können.

Ich frage: Und warum habt ihr die Bäume so beschnitten?

Antwort: Es gab sehr viele Spechtlöcher und die Wandungen waren zu dünn. Die Äste hätten abbrechen und jemand verletzen können. Außerdem machen wir hier nur unsere Arbeit. Ich frage: Hattet ihr einen Ornitologe dabei, der sich die Spechtlöcher einmal angesehen hat.

Beide: Ein Ornito..., was ist das?

Ich sage: ...ein Vogelkundler!

Beide: Wieso sollen wir einen Vogelkundler dabei haben?

Ich sage: Damit die Spechtlöcher auf Besatz untersucht werden und die Bereiche des Baumes eventuell nicht abgesägt werden.

Beide: Nee, nee, das haben wir alles selbst gemacht.

Ich stelle mich etwas abseits und will fotografieren. Da kommt einer der Arbeiter auf mich zu baut sich mir gegenüber auf, wedelt mit den Armen und sagt: Haben Sie überhaupt eine Lizenz zum Fotografieren?

Ich sage: Hören Sie, ich dokumentiere hier den jetzigen Zustand der Bäume und dafür braucht niemand eine Lizenz, aber da sie gerade nach meiner Lizenz fragen, haben sie eigentlich eine Genehmigung für das eventuelle Fällen und das Kappen der Bäume?

Arbeiter: Wir brauchen keine Genehmigung und wenn wir eine hätten, dann würden Sie die Genehmigung bestimmt nicht nicht sehen. Wer sind Sie denn eigentlich?

Ich sage: Ich bin Bürger der Stadt Köln und Sie müssen laut Baumschutzsatzung ein Genehmigung bereit halten, für genau diesen Fall, dass sich der Bürger für ihr Tun interessiert. Es sind ja schließlich unsere Bäume.

Arbeiter: Eine Genehmigung für Sie?

Ich sage: Ja, es muss eine Genehmigung vorliegen und die wird vom Grünflächenamt nicht für die Schublade erteilt. Und wenn Sie keine Genehmigung haben, kann ich sofort die Polizei oder das Ordnungsamt herbei holen und Ihre Arbeiten müssten sofort einstellt werden.

Der andere Arbeiter sagt: Wir haben doch eine Genehmigung.

Ich sage: Kann ich die mal sehen und fotografieren?

Arbeiter kramt im Auto herum und sagt: Ich kann Ihnen die Genehmigung zeigen.... aber fotografieren dürfen Sie die nicht.

Ich sage: Oh, doch, es gibt das Informationsfreiheitsgesetz seit 2006 und das besagt, dass es keine Amtsgeheimnisse mehr gibt und ich die Genehmigung sehen und fotografiern kann, wenn Sie denn eine dabei haben...

Er kramt weiter und sagt nach dem Lesen von Papieren aus seinem Auto und nach Telefonieren mit seinem Chef: Es sei doch keine Genehmigung da, nur der Arbeitsauftrag und den können Sie nicht sehen!

Ich verlasse die Szene und zähle folgende Probleme:

  1. Die Kappung der Bäume war falsch und ist eine Form der Sachbeschädigung.
  2. Die Mitarbeiter kümmern sich nicht um den vorgeschriebenen Arten und- Vogelschutz. Sie wissen noch nicht einmal dass sie beim Arbeiten mit dem Hubsteiger den Vogelschutz berücksichtigen müssen und über eine entsprechende Ausbildung verfügen sollten.
  3. Die Mitarbeiter wissen nicht, dass es in Köln eine Baumschutzsatzung gibt, aus der hervorgeht, dass es für Fällungen von Bäumen und Kappungen Genehmigungen braucht.
  4. Sie wissen nicht, dass sie die Genehmigung vor Ort dabei haben müssen um sie den interessierten und fragenden Bürger vor zu zeigen.

Hier noch ein weiterer Artikel aus der aktuellen Baumzeitung, der den behördlich angeordneter Baumfrevel thematisiert.

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