Stadt Köln verkauft die Nachtruhe der Kölner Bürger und redet von einem Standortvorteil gegenüber anderen Städten. Nun setzt sich eine Bürgerinitiative für eine andere Flugroute oder für ein Nachtflugverbot ein.

Bis ins Jahr 1999 wurde ausschließlich über dünnbesiedelten, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, zwischen Köln und Bonn nach Westen geflogen. Seit 1999 ist ohne rechtliche Grundlage der größte Teil des nächtlichen Flugverkehrs über den Kölner Süden abgewickelt worden. Die gesetzliche vorge-schriebene Betroffenheits-analyse die vom Flughafen ist bis heute nicht vorgelegt worden!

Dabei ist der Flughafen ein öffentliches Unter-nehmen, d.h. er gehört zu je 1/3 der Stadt Köln, dem Land NRW und dem Bund.

Über die vergangenen Jahre wurden auf dem Köln/Bonner Flughafen Flughafenaufbauten ohne Planfeststellung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung gebaut. Man hat sich einfach über die Köpfe der Bürger hinweg-gesetzt und gegen vorgeschriebenens Recht verstoßen.

Nun hat sich eine Initiative gegen nächt-lichenFluglärm im Kölner Süden gegründet, die dem Unmut der lärmgeplagten Bürger Luft schafft.  Das Ziel der "Initiative gegen nächtlichen Fluglärm im Kölner Süden" ist die Annullierung der 1999 widerrechtlich verfügten Verlegung der Flugroute NOR 32 über das südliche Stadtgebiet oder ein nächtliches Flugverbot, wie in jeder anderen deutschen Stadt auch gibt.

Zu diesem Themenbereich hatte die Initiative gegen nächtlichen Fluglärm zu einer Informationsveranstaltung am 6. September 2018 eingeladen. Es sprach der Rechtsanwalt der Initiative Bernhard Schmitz aus Frankfurt /Main, der sowohl für die Bäume an der Bonner Straße gekämpft hatte, als auch ein Nachtflugverbot an Deutschlands größtem Flughafen Frankfurt a.M. erreicht hat. In der Woche vom 17. September – 21. September 2018 wurden die Einsprüche der Bürger-Initiative gegen die neu geplanten Aufbauten auf den Flughafen Köln Bonn erörtert. Was in Frankfurt recht ist muss Köln billig sein ! Siehe auch Internetseite:

http://www.kein-fluglaermmehr.de/

 

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