Nord-Süd-U-Bahn: OV - Gericht Münster beschließt: »Naturzerstörung an Bonner Straße ist rechtmäßig!«
Stadt beginnt ohne Not und in größter Eile 300 Bäume zu fällen!
Die Kölner Stadtverwaltung will im kommenden Frühjahr 2018 mit dem Bau der 3. Baustufe der NS-Bahn beginnen und der erste Schritt dazu soll die Fällung der 300 Bäume an der Bonner Straße sein. Obwohl es eine alternative Baum schonende Planung gibt, beharrt die Stadt trotzig auf ihre unglücklichen Fehlplanung und will Fakten schaffen.
Die Stadt Köln argumentiert: Die Auto-Verkehrsdichte und die Luftverschmutzung an der Bonner Straße sei so groß, dass die Bäume gefällt werden müssen, um schnellstens eine Hochflur Bahn zwischen Verteiler und Marktstraße (2 km) zu bauen. (Die allerdings erst im Jahr 2024 bis zum Dom /Hbf durchfahren kann). Damit dann – so der Plan - möglichst viele Autofahrer (10.000 pro Tag an der Bonner Straße) ihr Auto in der dann hoffentlich fertigen Parkpalette am Bonner Verteiler (mit 540 Parkplätzen!!) stehen lassen und in die Bahn einsteigen. Die dann nur bis zur bereits seit Jahren fertigen Haltestelle Marktstraße fahren kann.
Der Grund: Im Bahntunnel der Nord-Süd-Bahn kann nur die Bahn Nr. 17 ODER die Bahn Nr. 5 (die neue Bahn) verkehren, solange das Gleiswechselwerk am Waidmarkt noch in Trümmern liegt. Gegen diese und weitere Planungsschwächen hatten Bürger der Initiative „Kein Planungsirrsinn“ seit dem Jahr 2011 Einwände erhoben, im Jahr 2016 Klage erhoben und im August 2017 einen soliden alternativen Planungs-Entwurf vorgelegt. Die Stadt hat trotzdem und während der Gespräche mit den Baumschützern über die alternative Planung angekündigt, die Bäume fällen zu lassen. Dagegen wurde am Tag der Bürger-versammlung am 27. September ein Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.
Gericht entscheidet gegen Bäume!
Das OV Gericht hat nun am Donnerstag (12. Oktober) dem von den Baumschutz - Bürgerinitiativen initiierten Eilantrag, die Bäume an der Bonner Straße nicht zu fällen, nicht entsprochen! Das Gericht hat die Planungsalternativen der Bürgerinitiativen nicht als schlechter bzw. undurchführbar, sondern „als nicht in ALLEN Belangen vorzugswürdig“ beurteilt. (Dies war und ist die Messlatte, die in einem solchen Eilverfahren angelegt und nur in seltenen Fällen überwunden wird.)
Trotz des enttäuschenden Beschlusses lässt es das Gericht offen, ob die Bäume gefällt werden müssen oder nicht! Damit liegt die Entscheidung, ob es zu diesem irreparablen und folgenschweren Kahlschlag kommt, nunmehr wieder bei den zuständigen Gremien der Stadt Köln, der Stadtverwaltung, der Politik und der Bevölkerung, in deren Namen das alles geschieht.
Die Stadt Köln hatte gegenüber dem Gericht argumentiert, dass die Baumfällungen und der Bau der 3. Baustufe nach Plan des Stadtbahnbauamts „überwiegend öffentliches Interesse“ sei. In dem Schriftsatz an das Gericht begründen die Anwälte der Stadt Köln den Plan damit: „eine Verzögerung sei der Bevölkerung nicht mehr zuzumuten, da die 3. Baustufe darauf abzielt, Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern. Jede Verzögerung der Inbetriebnahme der 3. Bau-stufe führt daher dazu, dass die Anlieger länger als notwendig mit den vom MIV (= motorisierten Individual-Verkehr) ausgelösten Schadstoffen (insbesondere Feinstaub...) ausgesetzt sind." Achtung, das ist kein Witz!! Es ist hier nachzulesen.
Außerdem, so sagt die Stadt, hätte sie „lange vor Einleitung des Planfeststellungsverfahren die Stadt bereits informelle Bürgerveranstaltungen und Bürgerworkshops für das Vorhaben durchgeführt und gemeinsam mit den Anliegern an der Planung gearbeitet."
Tatsächlich waren die „Bürgerbeteiligungen“ lediglich formale Akte, die als völlig blutleer und undemokratische empfunden wurden. Es wurden weder Alternativen vorgestellt, noch konnten die Bevölkerung bei dem vorgelegten Planungs- Konzeption irgendetwas ändern. Als der Widerstand der Anwohner gegen die Parkpalette am Bonner Verteiler zu groß wurde, wurde dieser Bauteil des Projekt aus dem Bauplan kurzerhand herausgenommen, um ihn separat genehmigt zu bekommen.
Trotzdem argumentiert die Stadt gegenüber dem Gericht, um die Baumfällungen zu legitimieren: der "ganz überwiegende Teil der Bevölkerung ist mit der Planung einverstanden, daher sieht die Stadt keine Veranlassung, die Planung im Sinn der Kläger zu modifizieren“ (...) Da alle drei Kläger Marienburger Bürger sind, die die Klagen auch finanziert hatten, tritt die Stadtverwaltung hier noch einmal nach:
„Zumal diese (Marienburger Bürger, O.L.) weniger der Schutz der Bäume, als vielmehr einer möglichst effektiven Abkoppelung des Stadtteils Marienburg vor bloß befürchteten Durchgangsverkehr im Sinne haben. Die Stadt kann und will auf die Partikular-Interessen der Kläger nicht mehr Rücksicht nehmen." "Aus diesem Grund sieht die Stadt auch keinen weiteren Gesprächsbedarf zwischen Verwaltung und Bürgerinitiative." "Das Interesse der Bürger würde missachtet, wenn man vorliegend die Bauarbeiten (und die Fällungen) stoppen würde." (Quelle: Schriftsatz vom 04.10.2017 der Stadt Köln, vorgetragen durch Rechtsanwaltskanzlei CBH, alle Zitate Seite 3,6 und 7). Hier der ganze Schriftsatz.>
Hier der OV Gerichts-Beschluß vom 12. Oktober.
Hier der Kommentar von Rechtsanwalt Bernhard Schmitz zum OVG- Beschluß vom 12. Oktober 2017