Nord-Süd-U-Bahn: OV Gericht Münster hat entschieden: Stadt darf alle Bäume an der Bonner Straße fällen! Ein Eingehen auf die Verbesserungsvorschläge der Bürger ist nicht nötig!

Im letzten Jahr klagten Bürgerinitiativen gegen den Plan, die Nord-Süd-Bahn über die Bonner Straße bis zum Bonner Verteiler zu verlängern. Es ging den Initiativen nicht darum, den Weiterbau der Bahn zu verhindern, sondern darum, dass so geplant wird, dass 300 Bäume an der Bonner Straße nicht gefällt werden müssen. Die Bäume standen bis zum 31. Dezember unter Schutz. Nun hat das Gericht in Münster zu Weihnachten 2016 beschlossen, dass die Bäume doch gefällt werden dürfen. Das Gericht befand: „Der Antrag“ auf Rettung der Bäume „ist unbegründet.“

Im letzten Jahr klagten Bürgerinitiativen gegen den Plan, die Nord-Süd-Bahn über die Bonner Straße bis zum Bonner Verteiler zu verlängern. Es ging den Initiativen nicht darum, den Weiterbau der Bahn zu verhindern, sondern darum, dass so geplant wird, dass 300 Bäume an der Bonner Straße nicht gefällt werden müssen. Die Bäume standen bis zum 31. Dezember unter Schutz. Nun hat das Gericht in Münster zu Weihnachten 2016 beschlossen, dass die Bäume doch gefällt werden dürfen. Das Gericht befand: „Der Antrag“ auf Rettung der Bäume „ist unbegründet.“

Das Gericht meint: Bäume fällen „is okay“!

Das Gericht sagt, es sei in Ordnung, dass die Bäume weggeholzt werden. Es sei kein Problem, „da dies wegen der vorgesehenen Ersatzpflanzungen“ (Anmerkung: so dick wie Bierstangen), des Ansäens von Gras neben den Bahngleisen „im Ergebnis nicht zu einer Verschlechterung der stadtklimatischen Situation führen werde.“ Das was jeder weiß: Die „Ersatzpflanzungen“ können erst nach 60 Jahren wieder annähernd den ökologischen Wert haben, den die Bäume für die Luftreinhaltung (Sickoxide, Feinstaub etc.) heute haben, interessiert das Gericht nicht!

Obwohl der Regierungsbezirk Köln wegen der ständigen Gestanks (u.a.) an der Bonner Straße durch Autoabgase und Überschreitungen von Luftqualitätswerten mit Erfolg verklagt wurde, sagt das Gericht: Es sei „ebenso offensichtlich, dass die Bäume… für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen vor Ort, auch unter Berücksichtigung der Luft, nicht unersetzlich sind.“ Was das Gericht nicht berücksichtigt: Die Verbesserung der Luft durch Strassenbäume ist besonders wichtig an vielbefahrenen Strassen.

Das Gericht entschuldigt die Genehmigungsbehörde für die Genehmigung des Baus: „Bei Komplexen Sachverhalten könne sich diese mit vergleichbar groben Erkenntnissen begnügen, insbesondere wenn feststeht, dass der fragliche Belang (Anmerkung: die Bäume) gegenüber anderen rückzustehen hat.“ Ach, so!

Klarstellend wird ergänzt: „Es handelt sich im Wesentlichen um Straßenbegleitgrün, dass funktional ohne größere Schwierigkeiten… wiederhergestellt werden kann.“ So bleiben für die Filterung der verdreckten Luft an der Bonner Straße nur die Lungen der Anwohner übrig.

Dieser Beschluss erfolgt, obwohl erst vor kurzem die „Deutsche Umwelthilfe“ bereits erfolgreich gegen mehrere Großstädte, u.a. auch gegen den Regierungsbezirk Köln, geklagt hat. Der Grund: die drastische und stark gesundheitsschädliche Luftverschmutzung wird von der Stadt einfach hingenommen.

Möglichkeiten zu einer langfristigen Luftverbesserungen hätte es durch die von den Baumschutz-Initiativen vorgeschlagenen Planungsveränderungen gegeben. Doch für die Oberverwaltungs-Richter ist das alles kein Thema, denn „das Einfordern von weitergehenden Untersuchungen der Auswirkungen der Vegetationsbeseitigung auf die menschliche Gesundheit“ würde den „Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung überspannen.“ Zu kompliziert! Kann es wahr sein, dass die Richter von der Klimakrise und der Luftverschmutzung in unseren Städten noch nichts mitbekommen haben?

Keine formalen Fehler bei der Planung

Die Klage kritisierte, dass die genehmigte Planung formale Fehler hat. Die Kläger sind der Meinung, dass die Genehmigung so nicht hätte erteilt werden dürfen, weil die Stadt im Windschatten einer Schienenausbauplanung, die Bonner Straße und die Kreuzung an der Schönhauser Str. komplett umbaut und verbreitert, denkmalgeschütze Häuser, Friedhöfe und Täler zerstört sowie etliche Häuser abreißt und dass für diese separaten Projekte eigentlich separate Genehmigungen hätten erteilt werden müssen.

Doch das Gericht sagt nun, dass es keine solchen formalen Fehler gäbe. Es sagt z.B., dass die Verdoppelung der Fahrbahnen der Schönhauser Straße an der Kreuzung Bonner Straße/Marktstraße – wegen der u.a. die fünf großen Platanen am REWE-Parkplatz gefällt werden und der halbe Parkplatz zur sechsspurigen Schönhauser Straße umgebaut wird, die als Denkmal geschützte Villa Lenders wegen einer Abbiegespur abgerissen und das halbe Tälchen an der Marktstraße asphaltiert werden sollen – nur Maßnahmen seien, die dem Schienenausbau dienen. Tatsächlich ist das Unsinn! Man müsste für die Verlegung eines Schienenstrangs über die Bonner Straße diese ohnehin riesige Auto-Kreuzung nicht noch opulenter und noch Platz greifender für die Autofahrer umgestalten.

Bürgerinitiative sagt: es gab keine Abwägungen zwischen verschiedenen Baumöglichkeiten. Ebenso weltfremd argumentieren die Richter gegen die von den Klägern bemängelten fehlenden Abwägung: Die Richter sagen zwar: „Das Abwägungsgebot verlangt, auch und gerade planerische Alternativen zu berücksichtigen.“ Aber die Variante, eine Niederflurbahn als Bauvariante zu prüfen, hätte die Stadt gar nicht durchdenken müssen, weil „nur solche Planungsalternativen die nicht die Identität des Projekts berühren,“ berücksichtigt werden dürfen. Doch was ist „die Identität“ dieses Projekts?

Antwort: Die spezifische Identität dieses Projekts sind die Fördergelder und die Fahrzeit der Bahn vom Verteilerkreisel bis zum Hauptbahnhof in 13 Minuten (wenn die 1. Baustufe einmal fertig sein sollte). Eine Diskussion, ob die gesamte Strecke ein eigenes Gleisbett erhalten muss oder aus verkehrlich sinnvollen Gründen in nicht stau-gefährdeten Bereichen auch auf der Straße wie ein Straßenbahn fährt, wurde deshalb gar nicht zugelassen.

Die Feststellungen „..ohne besonderen Gleiskörper dürften die von der Stadt Köln und der KVB mit dem Vorhaben maßgeblich verfolgten Zielsetzungen (in 13 Min. zum Hbf zu gelangen) nicht erreicht werden können“ und es gäbe ansonsten „keinen Anreiz für ein Umsteigen vom Auto in die Bahn“, lassen zwei wesentliche Fakten völlig außer Acht: Nämlich, dass die Bahn gar nicht bis zu den Hauptnutzern der Strecke in Meschenich und Rondorf geführt wird. Die 4. Ausbaustufe fehlt nämlich. Und für ein Umsteigen von ca. 10.000 Autofahrer in die Bahn fehlen die erforderlichen Parkplatzflächen im geplanten Streckenabschnitt an der Bonner Straße. Es gibt im geplanten Parkhochhaus am Heidekaul nur 540 Plätze. Auch baut man ein Parkhaus nicht in einem Engpass. Und dennoch erklärt das Gericht, „sei ein Abwägungsdefizit nicht festzustellen.“

Als im vergangenen Sommer international renommierte Verkehrsplaner – auf Einladung der Bürgerinitiativen – die Planung der Stadt auf Herz und Nieren untersuchten, konnten sie nach zwei ganztägigen Fach-Tagungen Lösungen aufzeigen, die erheblich geringere Eingriffe in die Umwelt erforderlich machen würden. Trotzdem sagt das Gericht jetzt: „Unter Berücksichtigung aller für die Abwägung erheblichen Belange drängte sich die“ jetzige Planung als „eindeutig bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Alternative und somit als vorzugswürdig auf.“

Das oberste Verwaltungsgericht NRWs ignoriert die Realität vor Ort und macht sich noch nicht einmal ansatzweise die Mühe, in die tatsächlichen verkehrstechnischen, städtebaulichen und ökologischen Probleme einzudringen. Bürgerinitiativen und die Anwohner vor Ort können den Entscheid des OV Gerichts nicht akzeptieren, zumal die eigentliche Klage noch nicht entschieden wurde.

Stadt Köln: Wir wollen fällen - ohne zu bauen!

Nach dem Beschluss der OVG erklärt nun die Stadt, daß die Bäume an der Bonner Straße im Januar schon gefällt werden, obwohl sie in diesem Jahr 2017 definitiv noch nicht bauen können! Das Motto scheint zu sein: „Hauptsache die Bäume sind weg!“

Das kommt der völligen Missachtung des Bürgerwillens und der Ignorierung eines Gerichtsbeschlusses zur Luftreinhaltung gleich. Respekt von Politik und Verwaltung gegenüber der so hoch geschätzten Bürgerbeteiligung sieht anders aus!

Weiterhin Treffen der Bürgerinitiative gegen den Planungsirrsinn: Dienstags, 15.00 Uhr Ecke Bonner Straße / Schönhauser Str. // Donnerstags, 19.00 Uhr im Restaurant Oratio, Brühler Straße / Mannsfelder Straße // mehr Infos: www.nabis.de und unter

Pressemitteilung der Initiativen gegen den Planungsirrsinn, NaBiS e.V. und Colonia ELF hier als Flugblatt (V.i.S.d.P.: Ottmar Lattorf und Andreas Wulf).

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