Der neue Landschaftsplan der Stadt Köln beachtet die zunehmende Umweltprobleme nicht, obwohl er genau darauf reagieren sollte
Konnte man schon an der unnötigen Abholzung von 300 gesunden Linden entlang der Bonner Straße (vier Tage vor der Weltklimakonferenz in Bonn, im Herbst 2017) sehen, wie wenig die Kölner Stadtverwaltung Wert darauf legt, wertvolle innerstädtische Bäume zu erhalten, so spiegelt sich diese Haltung nun auch in der neusten Fortschreibung des sog. Landschaftsplans wieder.
Und dass, obwohl die negativen Auswirkungen der Erwärmungen an der Erdoberfläche immer drastischer werden, wie die zunehmende Anzahl von Wetterextreme weltweit zeigen. Die Stadt Köln ignoriert die drohenden und die schon vorhandenen Auswirkungen des Klimawandel mit der Fortschreibung des sog. Landschaftsplans einfach!
Der Verein Nabis e.V. hat Widerspruch gegen den neuen Landschaftsplan eingereicht!
Die Menge an Bäume, Wiesen, Parks und Grünflächen in einer Stadt werden als Kohlenstoffspeicher, als Kühl-Aggregate, als Luftverbesserer, als Bienen-Nahrung, als Frischluftschneisen einen großen Einfluss auf unser zukünftiges Klima haben, ganz besonders wenn ein Gebiet so dicht besiedelt ist, wie die Stadt Köln. Deshalb gilt schon jetzt, - mit Blick auf die lokalen Auswirkungen der globale Klimaveränderung - , dass alle auf dem Stadtgebiet verbliebene Grünflächen und Bäume unbedingt erhalten werden müssen!
Doch nun soll unter dem unspektakulären Titel "Landschaftsplan wird fortgeschrieben" in Köln eine kommunale Anwendungsvorschrift von übergeordneten Umweltschutzgesetzen (wie dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz NRW) so verändert ("fortgeschrieben") werden, dass der ohnehin schon schwache Schutz von Bäumen und von zusammenhängenden Grünflächen (Parks, Brachen, Gürtel) weiter geschwächt werden kann. Es ist die 12. Fortschreibung des Landschaftsplans, der ausweist, was in Köln als Natur- und Landschaftsschutzgebiete oder als Bauland gelten soll und wie man mit diesen Gebieten umzugehen hat. Er ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für die Flächennutzungsplanung. Der Plan soll für die nächsten 20 Jahre an neue Gegebenheiten "angepasst" und „gestrafft“ werden. Es soll größtmöglicher Umweltschutz dabei herauskommen.
Hier ein Hinweis auf den Plan
Obwohl in den „allgemeinen Bestimmungen“ zu lesen ist, dass der Plan ein lokales Instrument des Bundesnaturschutzgesetzes und dem Landesnaturschutzgesetz NRW „zur Sicherung des Naturhaushalts und der Landschaft“ sein soll, finden die möglichen Auswirkungen der Erd-Erwärmung (= vollständiger Verlust der Lebensgrundlagen) und die bisher schon starke Zunahme von Extremwetterereignissen keinerlei Berücksichtigung bei der Ausarbeitung/ Veränderungen/Verbesserung des neuen Landschaftsplans!
Obwohl wir bereits höchst beunruhigende Auswirkungen des Klimawandel direkt vor unserer Haustüre haben, man denke nur an das vergangene Hitzejahr 2018, verpennt der neue, jetzt „gestraffte“ und an „neuen Bedingungen“ angepasste Landschaftsplan die Frage, wie man bei langfristigen (Umweltschutz-) Planungen für die Stadt auf diese fundamentalen Herausforderungen reagieren soll! (hier ein Beispiel für die Dramatik der Klimaveränderung:
Es müssten sowohl langfristige Maßnahmen zur direkten Gefahrenabwehr (gegen Extremwetterlagen, Tropennächte, Hochwasser, Dürre-Perioden) getroffen werden, als auch grundsätzlich alle noch vorhandenen Ressourcen ( vor allem Bäume und Grünflächen) kategorisch unter Schutz gestellt werden!
Für die Autoren des Landschaftsplans in Stadtverwaltung und Politik findet der Klimawandel in Köln einfach nicht statt. Also muss man da auch nichts lösen und fertig ist der Plan! Für die Autoren des Landschaftsplans gibt es auch keinerlei Defizite in der augenblicklichen Behandlung von Bäumen und Grünflächen durch die städtische Bau-Planung! Es fehlt die Berücksichtigung der vielen Hinweise und Beschwerden der Bürger und Bürgerinitiativen über städtisch verordneten Baumfrevel. Auch die zweifelhaften Methoden des Grünflächenamts bei der sog. Grünflächenpflege muss bei der „Anpassung des Plans an neue Gegebenheiten“ nicht berücksichtigt werden! Auch dass das Grünflächenamt, dass in der Kölner Verwaltungshirarchie dem Baudezernat untergeordnet ist (!!) und von dort wahrscheinlich auch seine wichtigsten Weisungen bekommt, ist alles kein Problem!
Der für das städtische Klima hoch wertvolle Kölner Grüngürtel permanent Gefahr läuft Stück für Stück zerschnitten und verkleinert zu werden, wie jetzt aktuell durch den geplanten Bau von Fußballplätzen für den 1.F.C. Köln im Grüngürtel… ist natürlich kein Thema!
Dass es in Köln in allen Stadtteilen durch Nachverdichtung von Siedlungsflächen zu großen ökologischen, innerstädtischen Schäden kommt, ist ebenfalls kein Thema. (Beispiel)
Dass systematisch die Zerstörung von Hinterhofgärten, von Freiflächen, von Bäumen und von Luftschneisen gefördert wird, ist kein Thema für die Autoren des Landschaftsplans!
Dass eine solche Baupolitik, die die letzten grünen Oasen der Stadt opfern und bebauen lassen will, gestoppt werden muss, ist auch kein Thema in dem veränderten, „gestrafften“ neuen Landschaftsplan. Die neuen Gegebenheiten an der sich dieser Plan anpassen muss, sind vielmehr die Bedürfnisse der Bauindustrie!
Auch die notwendige Anpassung der noch vorhandenen einheimischen Rest-Landwirtschaft an die neuen Klimabedingungen finden keine Erwähnung! Weder die Agrarwende, noch die notwendige Verkehrswende sind für die Kölner Stadt- Verwaltung und Politik bei der Neueinstellung eines ökologisch-juristischen Handlungsrahmens, das nun an die „aktuellen Entwicklungen“ angepasst werden soll, ein Thema!
Aber: „Der allgemeine Baumschutz wird gestrichen“!
In der Beschlussvorlage die die Verwaltung zu dem Landschaftsplan den Stadtrat vorgelegt hat, steht nun zu lesen: „Der allgemeine Baumschutz soll ersatzlos gestrichen werden... Aus verwaltungspraktischer Sicht ist sie (diese Regelung) darüber hinaus entbehrlich... “ Vorgesehen ist, dass der "allgemeine Baumschutz im Außenbereich“ komplett gestrichen wird ( also nicht die Baumschutzsatzung im sog. bebauten „Innenbereich“!), der angeblich nur einen verschwindend kleinen Bereich betreffen würde. Aber das betrifft eben auch geschützte Gebiete im sog. „Außenbereich“. Zum Außenbereich gehören aber auch geschützte Landschaftsbestandteile in der Innenstadt, wie z.B. der Römerpark, der Friedenspark, der Clarenbachkanal, der Aachener Weiher etc. etc. etc. - der sog. "Innenbereich im Außenbereich“ - also eigentlich fast alle wichtigen Grünflächen der Stadt. Alles verstanden?
Hier nur die Seite 4 der Beschlussvorlage.
Hier, der vollständige Text der Beschlussvorlage.
In vielen Fällen haben Bürgerinitiativen Bäume retten können, weil sie sich auf den allgemeinen Baumschutz berufen konnten (und nicht nur auf die Baumschutzsatzung, denn die ist nur in der "bebauten Innenstadt“ gültig.
Es steht zu befürchten, dass durch die Verabschiedung dieses Plans unsere Parks und Grünflächen zukünftig sehr viel leichter bebaut oder teil-bebaut werden können.
Der Plan, der in schwer verständlichem juristischen Kauderwelsch geschrieben ist, liegt bis Freitag, den 12. April zur Offenlage im Grünflächenamt (!) aus. Der informierte Bürger darf Einwendungen haben und sollte sie bis Freitag, den 12. April, gut formuliert beim Grünflächenamt abgeben. Der Verein NaBiS e.V. hat das im übrigen fristgerecht getan. Hier nachzulesen.
Bürgerbeteiligung unerwünscht?
Bislang hat es in Köln zu der Ausarbeitung des neuen Landschaftsplans in keiner Zeitung einen Artikel gegeben. Auch hat das Presseamt der Stadt Köln auf Anfrage (!) es versäumt, die Zeit der Offenlage des Textes mitzuteilen! Aber, in allen Bezirksvertretungen haben bereits alle Parteien (auch die Grünen und die Linken) den Veränderungen in dem Plan - unzureichend geprüft ? - zugestimmt!
Als Folge dieser Fortschreibung wird sich auch die bisher schon schwache, aber wichtige "Unteren Naturschutzbehörde" (UNB), (eine Kontroll-Instanz des Landes, die dafür sorgen soll dass die Umweltschutzgesetze - z.B. die Baumschutzsatzung- auch eingehalten werden), weiter entmachtet.
Durch Festschreibung von Ausnahmetatbestände kann das Grünflächenamt in weiten Teilen alleine entscheiden, ohne dass im Zweifelsfall die UNB (Untere Naturschutzbehörde) eingeschaltet werden muss. Begründung der Verwaltung: „Vereinheitlichung, Harmonisierung der Verwaltungstätigkeit“.
In Wirklichkeit zeigen viele Beispiele aus der Vergangenheit, wie wichtig diese Kontrolle der Unteren Naturschutzbehörde ist:
- Beispiel 1: Landschaftsschutzgebiet Porz-Langel 2006 - Antrag des Campingplatzes auf infrastrukturellen Ausbau + Abwasseranlage. Wurde durch ULB abgelehnt mit Hinweis auf weitere Campingplätze (Gleichbehandlung) - Maßnahme wurde erst nach strengen Umweltschutzauflagen stark verändert genehmigt.
- Beispiel 2: Rodenkirchener Pappelpark: Intensive „Pflegemaßnahmen“ des Grünflächenamtes inkl. Kappungen während der Brutzeit konnten nur durch Einschaltung der UNB verhindert werden. Von der UNB eingeschaltete Gutachter stoppten die Pflegemaßnahmen wegen intensiver Bebrütung und Besiedelung der entsprechenden Bäume (jeweils Kämpfe im Jahr 2006, 2012 und 2015). Ähnliche Beispiele gibt es unzählige!
Das eine „Vereinfachung“ des Gesetzestext zur Entmachtung der UNB gewollt ist, (Personalmangel, Zeitverlust durch Proteste von Bürgerinitiativen etc.) wird natürlich von Niemand so kommuniziert, scheint aber Konsens unter den Parteien und Verwaltern zu sein.
Auch der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde, der der UNB beratend zur Seite steht, würde mit dieser Neuregelung an Bedeutung auch verlieren. Doch seltsam genug: Die Beteiligung der Naturschutzverbände, die zum Teil im Beirat der UNB sitzen, wurde im Schweinsgalopp durchgeführt: vier Wochen Zeit für die 1. Fassung im Jahr 2014, vier Wochen Zeit für die weitgehend geänderte Fassung im Jahr 2018. Über 200 Seiten juristischer Spitzfindigkeiten im Verwaltungs-, Bundes-, Landesnaturschutzrecht etc., die erste einmal keiner versteht und interpretiert werden müssen!
Wie es anders gehen kann, zeigt die Stadt Frankfurt! Hier wurden Naturschutzverbände bei der Erstellung der Landschaftsplankarten und - gebiete von Anfang an kontinuierlich begleitend mit einbezogen und hatten Mitspracherecht.
Apropos Karten! Es werden in diesem neuen Landschaftsplan noch keine Landschaftsplan-Karten (die die einzelnen Schutzgebiete ausweisen) mitgeliefert! Damit kann man die konkreten Änderungen an den einzelnen Schutzgebiete nicht erkennen! Warum nicht? Ist das vielleicht technisch zu schwierig? Diese Karten sollen erst in einem 2. Schritt irgendwann in der Zukunft veröffentlicht werden. Sie sind aber jetzt schon wesentlich, um die Konsequenzen von Schritt 1 überhaupt sehen und verstehen zu können! Zum Vergleich: in Frankfurt wurde alles komplett vorgelegt.
Ist Beteiligung der Öffentlichkeit erwünscht?
Die Änderung an dem Landschaftsplan ist bisher von der Öffentlichkeit unbemerkt geblieben. Einer der wenigen Veröffentlichungen darüber befand sich im Amtsblatt aus dem Februar 2019. (Habt ihr das Amtsblatt Verpasst? Es ist hier nachzulesen. Die Offenlegung des Plans ermöglicht nur noch Einwände bis zum 12. April, die aber nicht berücksichtigt werden müssen!
Anders in Frankfurt, hier gab es 17 (!) öffentliche Anhörungen, Termine, Verhandlungen vor der letzten Offenlegung! Das schuf breite Akzeptanz und einstimmige Abstimmung.
Wenn die Bürgerinitiativen sich dann beim nächsten Mal unter der Bäumen versammeln müssen, um gegen Abholzen von Baum und Bäumen zu demonstrieren, dann wird das leider auch nicht mehr so einfach möglich sein, denn das spontane Versammlungsrecht wird in der neuen Fassung des Landschaftsplans einfach abgeschafft. Man will sich schlicht Schwierigkeiten mit empörten Bürgern vom Hals halten! (siehe Anlage 1 der Stadt Köln- Bürgerbeteiligung/Einwände - S. 2+3)
Im Jahr 2006 versammelten sich etwa 100 Personen jeweils spontan auf den Rheinwiesen an den Rodenkirchener Pappeln („Kölsche Rivera“) im unter EU-Naturschutz stehenden Weidenwäldchen, um angekündigte Fällungen zu verhindern - mit Erfolg!
Das Grünflächenamt (+ BV Rodenkirchen) wollten damals 300 Pappeln am Rodenkirchner Rheinufer fällen - Begründung: zu alt, nicht verkehrssicher. Bürgerinitiativen (einschließlich der Verein NaBiS) konnten das verhindern. Die Pappeln stehen heute noch, ein namhafter Gutachter im Auftrag der Stadt Köln bescheinigte ihnen später höchste Vitalität und hohe Wertigkeit für die Fauna + das Landschaftsbild.
Oder: Die Obere Naturschutzbehörde stoppte das Grünflächenamt bei der Fällung von „Sichtschneisen“ im Ufersaumbereich.
Man möchte auch nicht wirklich wissen, zu welchen zusätzlichen, lokalen Umweltschäden es kommen könnte, wenn man dieses und jenes bebaut und wegnimmt. Strategische Umweltverträglichkeitsprüfungen wird im neuen Landschaftsplan auch nicht mehr geben.
Nach dem neuen Landschaftsplan wären solche friedlichen Versammlungen illegal! Begründung: „Störung der Natur“! Solche Versammlungen müssten dann jeweils polizeilich genehmigt werden - oft ist es aber dann für die Bäume zu spät. Wahrscheinlich ist das gewollt! So sind sie halt, unsere Verwaltungsleute und ihre Politiker!
Doch Achtung! Vielleicht irre ich mich in dieser meiner Interpretation des Landschaftsplans auch und ich habe seine Bedeutung nur falsch interpretiert. Ich bin kein Jurist und ich bin auch nur im Schweinsgelopp durch die Akte gesaust. Aber so, wie oben stehend, ist mein Eindruck.
Hier alle Dokumente auf der Internetseite der Stadt Köln.
von Ottmar Lattorf