Amtgericht gibt Baumschützer zunächst Recht. Was wurde verhandelt?

Im Jahr 2015 begann ein gerichtliches Verfahren gegen den Baumschutz-Aktivist Ottmar Lattorf. Er hatte versucht, mit einigen Nachbarn zwei große Bäume im gemeinsamen Hinterhof vor der Abholzung zu bewahren. Erfolglos. Anschließend wurde er wegen einer Schadensersatzklage vor Gericht gezogen und hat den Prozeß verloren. Hier der Ablauf der ersten beiden Prozeßtage. Der Prozeß ist im Frühjahr dieses Jahres (2018) vor dem Landgericht Köln verloren worden und hat grundsätzliche Bedeutung für den Baumschutz in Köln.

Im Jahr 2015 begann ein gerichtliches Verfahren gegen den Baumschutz-Aktivist Ottmar Lattorf. Er hatte versucht, mit einigen Nachbarn zwei große Bäume im gemeinsamen Hinterhof vor der Abholzung zu bewahren. Erfolglos. Anschließend wurde er wegen einer Schadensersatzklage vor Gericht gezogen und hat den Prozeß verloren. Hier der Ablauf der ersten beiden Prozeßtage. Der Prozeß ist im Frühjahr dieses Jahres (2018) vor dem Landgericht Köln verloren worden und hat grundsätzliche Bedeutung für den Baumschutz in Köln.

Der erste Prozeßtag

Am ersten Prozeßtag, den 21. September 2015 drehte es sich um die Frage, wie viel Leute am frühen Morgen des 11. Dezember 2014 die Fällung gestoppt hatten. Die Gegenseite behauptete, ich sei ein Einzeltäter, der mutwillig und ohne Grund die Fällung behindert hätte.

Der zweite Punkt, der vom Gericht andiskutiert wurde, war die Frage, wieso die Fällung erst Mittags gegen 12.30 Uhr hat beginnen können, wenn doch die Fäll-Genehmigung schon vorlag. Die Gegenseite (Rheinhaus GmbH ) behauptete, der „Hauptstörer“ hätte gar keine Genehmigung sehen wollen.

Der zweite Prozeßtag

am 18. April 2016 wurde deutlich, dass der Beklagte also nicht alleine vor Ort unter den Bäumen stand und mit einer gewissen Berechtigung nach der Fällgenehmigung fragte und das der Haus- und Baumbesitzer es nicht glauben wollte, dass die Bäume und sogar neugierige Baumfreunde auch Rechte haben. Hier die Fällgenehmigung der Stadt für die beiden Bäume. Man beachte insbesondere die zweite Seite.

Da sich beim Richter der Eindruck verstärkte, dass die klagende Immobilienfirma Rheinhaus GmbH (hier ein Artikel über diese Firma: ) eine gewisse Mitschuld an dem Debakel hatte, - schließlich wollten sie die Genehmigung stundenlang nicht vorzeigen- , schlug das Gericht einen Vergleich vor: Mit 400 Euro wäre ich, Ottmar Lattorf aus dem Schneider.

Da ich aber nicht einsah, für die Arroganz der Immobilienfirma, des Baumbesitzers, für die Nachlässigkeit der Unteren Landschaftsbehörde und für die Hinmetzelung meiner Lieblingsbäume vor meinem Küchenfenster auch noch Geld zu bezahlen, lehnte ich diesen Vergleich ab.

Außerdem ging es in dieser Sache ums Prinzip. Es geht schlicht um die Frage, ob man unbeschadet, ohne sich Schadensersatzforderungen einzuhandeln, in Köln Bäume gegen unrechtmäßiges Sägen schützen kann. Hat der Bürger das Recht vor Ort nachzuhaken, ob die Fällungen rechtens ist oder habe ich das Recht nicht? Um dass zu klären, lehnte ich den Vergleich ab.

So kündigte das Gericht an, werde nun weiter ermittelt und es sollen weitere Zeugen zur Klärung der Sache eingeladen werden.

Mittlerweile habe ich den Prozeß vor dem Amtsgericht gewonnen. Die Gegenseite, die Immobilien Firma Rheinhaus GmbH besteht aber auf eine Berufungs-Verhandlung, die am Dienstag, den 28. November 2017 ausgetragen wird.

Anmerkung: zu dem Aufruf zur Gerichtsverhandlung zu kommen

Je mehr Leute vor Ort im Gericht erscheinen, desto besser für uns alle. Je mehr Leute sich für die juristischen Untiefen des Baumschutzes interessieren, desto deutlicher wird, dass es sich hier um eine grundsätzliche Angelegenheit handelt.

Die Bäume genießen in Köln nur einen sehr schwachen, theoretischen Schutz, das beweisen Hunderte von unnötigen und sinnlosen Baumfällungen das ganze Jahr über. Und wenn man sich für diese minimalistischen Rechte der Bäume überhaupt einsetzt, dann wird man auch noch kriminalisiert. Wobei der mangelhafte Baumschutz in Köln sowieso ein Skandal ist, in Anbetracht des immer krasser werdender Klimawandels.

Das Umdenken in Richtung Bewahrung unserer Lebensgrundlage ist nicht nur ein theoretisches Postulat, sondern muss hier vor Ort konkret beginnen. Und genau das ist meine Botschaft an das Gericht. Und wenn wir viele Leute vor Ort sind, wird der Richter vielleicht leichter auf diesen Trichter kommen.

Es grüßt herzlich

Ottmar Lattorf

P.S.

Die Bäume, wie sie vor der Fällung aussahen:

Hier

Hier

Hier und

hier.

Hier, wie sie aussahen, nach dem 1. Tag, als sie gekappt wurden.

und als sie zwei Monate später darniederlagen.

Hier, die neue Ansicht seit dem.

von Ottmar Lattorf

Comments (0)
No comments found!