Behördenversagen, Baumschützer wegen versuchten Baumschutz vor Gericht

Anwohner der Parallelstraße Mannsfelder und Am Husholz hatten im Dezember 2014 versucht zwei große Pappeln in ihrem Innenhof vor Zerstörung zu bewahren. Es gibt zwar in Köln eine Baumschutz-Satzung, die die großen Bäume unserer Stadt schützt.

Anwohner der Parallelstraße Mannsfelder und Am Husholz hatten im Dezember 2014 versucht zwei große Pappeln in ihrem Innenhof vor Zerstörung zu bewahren. Es gibt zwar in Köln eine Baumschutz-Satzung, die die großen Bäume unserer Stadt schützt.

Doch das Problem besteht darin, dass die Kontrollinstanz, die die Aufgabe hat, die Einhaltung der Baumschutzsatzung zu gewährleisten, die Untere Landschaftsbehörde,

  • kaum funktioniert,
  • zu wenig Personal hat
  • das ständig überarbeitet ist, und
  • die politisch von den Parteien kalt gestellt wird.

Die Fällgenehmigung für die beiden Pappeln ist erteilt worden, OBWOHL die Bäume gesund waren und von ihnen keinerlei Gefahren ausgingen. Vor und nach den Fällungen waren jeweils Fachleute vor Ort, die NICHT bestätigen konnten, daß die Bäume unheilbar krank, bzw. dass sie gesund waren. Hier über die Besichtigung vor der Fällung und ein Gutachen aus der Zeit nach der Fällung.

Die Bäume sind (und dass ist mein Eindruck) vom grünen Tisch aus, ohne vor Ort begutachtet worden zu sein, von der Unteren Landschaftsbehörde einfach kaputtgeschrieben worden! Der verantwortliche Baumkontrolleur Herr Robert Wurst wollte, als die Männer mit ihren Motorsägen in unseren Hinterhof standen und wir ihn darum baten, die Genehmigung doch noch einmal zu überprüfen, um sie eventuell zu präzisieren, nicht vor Ort erscheinen!

Wir hatten alle (inklusive die Arbeiter mit den Motorsägen!!) erhebliche Zweifel daran, dass die Bäume sterbenskrank sind und dass von ihnen eine "erhebliche Gefahr" ausgeht.

Der Gang in das Büro der Unteren Landschaftbehörde ergab an diesem Morgen, das die Fällgenehmigung für die Bäume tatsächlich fehlerhaft war. Das „Protokoll der Inaugenscheinnahme“, was vor Ort am Baum gemacht werden muss, enthielt eine Baumumfang von 1,50 m bzw. 1,60 m.

Tatsächlich waren die Bäume 3,76 m und 3,00 m im Umfang. Hier ein Bild eines gefällten Baums mit einem Zollstock.Der Durchmesser war 1,23 m, daher war der Umfang (1,23 m x 3,14 =) 3,76 m und nicht 1,60 m

Ein grober Fehler in der Einschätzung des Baumumfangs, den ein erfahrener Mann, wie Herr Robert Wurst aus der unteren Landschaftsbehörde es ist, nicht passiert, wenn er denn vor Ort gewesen wäre.

Wesentlich plausibler ist, dass er den Umfangs der Bäume aus dem Antrag auf Fällung von dem Antragsteller der Firma Rheinhaus GmbH übernommen hat. Dieser Antrag enthielt nämlich die falschen Zahlen, den Umfang betreffend von 1,50 m bzw 1,60 m.

Mittlerweile gibt es einen Zeugen aus der Stadtverwaltung, der bestätigt, dass beinah alle eingehende Anträge auf Fällung der Bäume von der Baumschutzbehörde genehmigt werden, - ohne dass sich irgendeiner vor Ort den Baum ansieht!

Ausnahmen sind nur Bäume, von denen die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde persönlich denken, dass sie nicht gefällt werden sollten, aus welchen Gründen auch immer. Nur in einem solchen Fall bewegen sich die Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde vor Ort an den Baum und erstellen ein echtes Protokoll der Inaugenscheinnahme. Nur in solchen, seltenen Fällen sehen sie sich die Bäume überhaupt an.

Es gibt zwar in jedem Fall ein „Protokoll der Inaugenscheinnahme“ in der Handakte, aber es ist Usus, dass nur inn ganz wenigen Fällen dass Protokoll auch wirklich vor Ort gemacht wird.

Die Behörde schickte an jenem Morgen, den 12.12.2014 den Baumkontrolleur, selbst nach Anrufen durch die Polizei, nicht vor Ort, um die Entscheidung ( die Fällgenehmigung) zu korrigieren.

Genau deshalb wurden die Bäume doch gefällt und es konnte geschehen, dass ich, Ottmar Lattorf von der Haus- und Baumbesitzer (die Firma Rheinhaus GmbH) eine Rechnung bekam, um den angeblich entstandene Schaden, von 1650, - Euro ( dadurch, dass die Bäume erst einmal nicht nach Plan gefällt werden konnten) zu bezahlen.

Weil ich die Rechnung nicht bezahlen wollte, verklagte mich die Immobilienfirma auf Schadensersatz. Hier meine (Klage-)Erwiederung, die gleichzeitig eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls ist.

Hier noch die Baumschutzsatzung der Stadt Köln


Hier ein weiterer Fall: "Früher Park, heute Baugrundstück." mit folgenden Ergebnis: "Gericht kippt Baugenehmigung".


von Ottmar Lattorf

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