…immer noch nicht heiß genug? Kölner Landgericht verurteilt Baumschützer wegen versuchten Baumschutz zu 2000 Euro Strafe!

Die kurze Vorgeschichte: Im Dezember 2014 sollen zwei große und sturmerprobte Pappeln in einem Raderberger Hinterhof abgesägt werden. Anwohner des Innenhofs stellen sich prompt den Männern mit den Motorsägen in den Weg und bitten darum, die Fällgenehmigung einzusehen zu dürfen. Es dauerte bis in die Mittagszeit, bis sowohl die Motorsägen - Firma, als auch der Besitzer des Geländes, als auch die Polizei (!!) verstehen, dass es für eine Fällung von zwei großen Bäumen dieser Art eine Fällgenehmigung beizuführen und dem interessierten Bürger vorzuzeigen ist.

Die kurze Vorgeschichte: Im Dezember 2014 sollen zwei große und sturmerprobte Pappeln in einem Raderberger Hinterhof abgesägt werden. Anwohner des Innenhofs stellen sich prompt den Männern mit den Motorsägen in den Weg und bitten darum, die Fällgenehmigung einzusehen zu dürfen. Es dauerte bis in die Mittagszeit, bis sowohl die Motorsägen - Firma, als auch der Besitzer des Geländes, als auch die Polizei (!!) verstehen, dass es für eine Fällung von zwei großen Bäumen dieser Art eine Fällgenehmigung beizuführen und dem interessierten Bürger vorzuzeigen ist.

Erst zur Mittagszeit des gleichen Tages wurde unter großen Weh und Ach die Genehmigung endlich vorgelegt.

Doch die Begründung macht sowohl die Anwohner als auch die Männer mit den Motorsägen skeptisch. Die Bäume seien angeblich sterbenskrank und die Gefahr für Anwohner und Sachen zu groß.

Als ein Nachbar bei der genehmigenden Behörde („untere Naturschutzbehörde“) vorspricht und nachfragt, wird festgestellt, dass es sich bei der Erteilung der Genehmigung wahrscheinlich um einen Fehler handelt und das man dieses vor Ort überprüfen müsse. Der verantwortliche Baumkontrolleur soll am nächsten Morgen die Bäume noch einmal in Augenschein nehmen.

Denn am nächsten Morgen soll weiter gesägt werden. Die Bäume waren Tags zuvor schon verstümmelt worden. Die Firma steht parat. Die Nachbarn auch. Doch der Baumkontrolleur der die Genehmigung erteilt hat, kommt nicht. Nachbarschaft, Polizei und Baumbesitzer warten fast den ganzen Tag auf den Mann von der Stadt. Man ist schließlich empört und will nicht glauben, dass die Stadt den Baumkontrolleur nicht schickt. Erst gegen 14.00 Uhr spricht die Polizei einen Platzverweis aus und es kann gefällt werden. Aber ein aufziehender Sturm verhindert das Vorhaben für diesen Tag.

Zwei Monate später werden die bereits verstümmelten Bäume dann überraschender Weise doch noch komplett abgeholzt. Die Stadt hatte sich nicht weiter darum gekümmert, ob die Genehmigung korrekt erteilt worden war oder nicht.

Allerdings haben die Baumbesitzer, (eine Immobilien Firma namens Rheinhaus GmbH) sich sehr darum bemüht, mich, Ottmar Lattorf wegen einer Schadensersatz-Forderung, der ich nicht nach kommen wollte, vor Gericht zu ziehen. Die Baumfällungen waren durch meine Bitte und durch die Bitte der Nachbarn eine korrekte Fällgenehmigung sehen zu dürfen, angeblich doppelt so teuer geworden, wie gedacht.

Die Klage der Firma Rheinhaus auf Schadensersatz gegen mich, hat Rheinhaus im April 2017 in erster Instanz vor dem Amtsgericht verloren. Hier der Beschluß des Amtgerichts Köln.

Da die Immobilienfirma Rheinhaus GmbH aber nicht nachgeben wollte, ging sie gegen den Beschluss des Amtsgerichts in die Berufung. Hier der Antrag meines Rechtsanwaltes an das Gericht, die Berufung durch die Rheinhaus abzuweisen.

Das Gericht lässt die Berufung zu und so findet am 28. November 2017 die Verhandlung Rheinhaus gegen Lattorf vor dem Landgericht Köln statt. Das Urteil wurde erst nach langer Beratung des Gerichts drei Monate später verkündet. Hier die ersten beiden Seiten des Urteils.

Das Ergebnis: Das Urteil des Amtsgerichts wird teilweise abgeändert und der Beklagte (Ottmar Lattorf) verurteilt, an die Klägerin einen Schadensersatz zu zahlen. Eine Revision wird zugelassen. (1) Hier das ganze Urteil

Das interessanteste an dem Urteil des Landgerichts ist die dickfällige Begründung des Gerichts. In Zeiten von Klimaextremen, Luftverschmutzung und weltweiten Kämpfen um die Erhaltung der Lebensgrundlagen führt das Gericht nun folgendes aus: ( meine Kommentare zu den Ausführungen des Gerichts stehen im kursiv )

1.) Es hat eine „bestandskräftige Erlaubnis für die Fällung“ der beiden Bäume vorgelegen.

2.) „Baumschutzsatzungen begründen keine subjektiven Rechte von Personen, die an der Erhaltung bestimmter Bäume auf fremden Grundstücken interessiert sind. Dies gilt auch unter dem Aspekt der Notwehr oder Nothilfe.“ (S.14)

Das heißt: der interessierte und mündige Bürger kann eine „bestandskräftige“ Fällgenehmigung, die im Namen des Volkes erteilt wird, nicht in Frage stellen. Egal, wie die Genehmigung zustandegekommen ist. Keiner hat ein „subjektives Recht“ dazu!

3.) „Eine Privatperson kann eine Störung der öffentlichen Ordnung grundsätzlich nur entgegentreten, wenn sie durch diese in ihrem geschützten Individualinteresse betroffen ist. Dies ist in Bezug auf den Beklagten (Ottmar L.) nicht der Fall.“ S. 14

Also, ich als Luft atmende Privatperson, die direkt neben dem Baum wohnt bin kein Betroffener dieses Verwaltungsakts (=die Fällgenehmigung)! Luftverschmutzung hin, Klimaveränderung her.

Das Gericht sagt weiter:

4.) „Der Beklagte kann sich daher in seinem Handeln nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen der Allgemeinheit berufen. (!!!. O.L.) Die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung ist alleine Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe (selbst wenn sie versagen sollten, wie man sieht!); deren Funktion darf sich der Bürger nicht anmaßen. Für einen Rechtsstaat ist es unverzichtbar, dass Bewahrung und Sicherheit eines geordneten Gemeinschaftslebens in erste Linie nicht der Privatinitiative, sondern den an der Verfassung gebundenen Organen des Staates (in diesem Fall: Untere Landschaftsbehörde, Polizei, Gericht) anvertraut ist.“ (S.14-15)

(Untere Landschaftsbehörde und die Bullen waren davon überzeugt, dass mit der Genehmigung etwas nicht stimmt. Die Bullen haben deswegen auch stundenlang kein Platzverweis ausgesprochen, sondern waren kollegial.)

5.) „Dementsprechend geht auch die Argumentation des Beklagten fehl, Bäume erfüllten in besiedelten Gebieten vielfältige lebenswichtige Funktionen und schützen gegen Staub, Lärm und Abgase, indem sie Luft filtern, Sauerstoff produzierten und für Temperaturausgleich sorgten. Dies ist zwar zutreffend, berechtigt aber nicht zur Selbsthilfe. Das gilt auch dann, wenn die Baumfällerlaubnis sachlich nicht veranlasst sein sollte; insbesondere auf den Zustand der Bäume kommt es von daher vorliegend nicht an.“ (S.15 oben)

6.) „Nicht gefolgt werden kann dem Beklagten auch darin, dass spontane Widerstandsreaktionen in der Öffentlichkeit bei Nichtvorlage der Baumfällerlaubnis gerechtfertigt seien.“ (S. 15)

Anmerkung: Die Frage, die der Fall ebenso aufwarf war, darf der Bürger – wie ich vorgeschlagen habe - sich einfach solange unter dem Baum stellen, bis eine Genehmigung vorgeführt wird?

7.) Dazu sagt das Gericht: „...es handelt sich bei der Auflage, die erteilte Erlaubnis zur Baumfällung auf Verlangen jedermann vorzuzeigen, nicht um eine rechtsbegründete Nebenbestimmung. Allenfalls begründet sie eine Obliegenheit des Begünstigten (= der, der die Genehmigung hat), deren Verletzung ( also Nicht-Vorzeigen der Genehmigung) folgenlos ist. Die Vorlage der Erlaubnis erschöpft sich in der Informationsmöglichkeit Dritter, zumal die Baumschutzsatzung – keine drittschützende Wirkung hat.

Kommentar: Also, der Bürger hat nach Interpretation des Gerichts doch kein Recht darauf, die Genehmigung zu sehen, obwohl genau dass in der Genehmigung drin steht. Hier im Original der Genehmigung nachzulesen, Seite 2, rot eingerahmt

"Es liegt also im Ermessen des Begünstigten, (= der, der die Genehmigung hat), ob die Genehmigung vorgezeigt werden kann oder nicht. Er kann Dritte informieren und sollte das auch tun, aber wenn er es nicht macht, hat der Bürger eben Pech gehabt, meint das Land-Gericht in seinem Urteil.

Das Gericht sagt in letzter Konsequenz, die Eigentumsrechte des (Baum -) Besitzers, der die Bäume abgesägt haben wollte, wiegt mehr, als die Belange des Umweltschutzes und des Gemeinwohls. Das Gericht sagt, „Der Beklagte kann sich daher in seinem Handeln nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen der Allgemeinheit berufen“. „Das gilt auch unter dem Aspekt der Notwehr oder Nothilfe...“! Das Eigentumsrecht und die staatliche Ordnung gehen vor dem Umweltschutz. Die sich abzeichnende gesundheitlichen und ökologischen und ökonomischen Probleme durch Klimaveränderung und Baumfällungen werden gänzlich ignoriert. Der staatlichen Ordnungsrahmen, dem die Erhaltung der Lebensgrundlagen nicht wichtig ist, darf - selbst wenn er nicht ordnungsgemäß funktioniert- , nicht in Frage gestellt werden. Ein Widerstandsrecht räumt das Gericht nicht ein. Unter Schutz stehende Bäume genießen im Zweifels Falle nur theoretischen Schutz. Und ich werde dafür bestraft, dass ich mich als mündiger Bürger darum gekümmert habe, dass eine korrekte Baumfällgenehmigung vorliegt.

Mitte Juni 2018 bekommt das Landgericht ein Schreiben von der zuständigen Rechtspflegerin des Gerichts, die für die genaue Berechnung der Strafhöhen zuständig ist und bittet darum, von dieser Arbeit im Fall des Ottmar Lattorfs entbunden zu werden.

Einen Monat später kommt die Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollzieher an meine Adresse.

Ich muss also in aller nächster Bälde 2000 Euro auftreiben, damit ich nicht einen Offenbarungseid leisten muß!

Wer mag mir finanziell helfen?

Geldbeträge aller Größen könnt ihr auf das Konto des Vereins Nabis e.V. überwiesen. Ihr könnt die Spenden auch von der Steuer absetzen, weil der Verein Nabis e.V. ein eingetragener, gemeinnütziger Verein ist. Nennt als Stichwort auf der Überweisung Prozesskosten Ottmar

Konto Nummer des Vereins Nabis e.V.: IBAN: DE32 3705 0198 0008 5233 26, BIC: COLSDE33XXX

Konto-Inhaber: Hendrik Boehme,

bei Stadtsparkasse Köln

P.S.

Inzwischen plante die Firma Rheinhaus, einen weiteren (unter Schutz stehenden) Baum aus dem betreffenden Garten (Am Husholz 7- 15) fällen zu lassen.

Hier der Hinweis auf die bevorstehende Fällung:

Auch dieser Baum war knallgesund, (hier das Gutachten:

Trotzdem rückten am frühen Morgen des 24. November 2016 die Männer mit den Motorsägen an, um den Ahorn am Parkplatz hinter der Haus Am Husholz zu fällen. Ca. 20 Anwohner des Wohnblocks am Husholz und ein paar weitere Nachbarn aus der Mannsfelder Straße vereitelten die Fällung mit ihren Körpern, in dem sie sich vor dem LKW stellten. Der Fäll -Trupp zog vorerst ab.

Der Verein Nabis e.V. hat daraufhin der unteren Naturschutzbehörde gedroht, falls der Baum nicht sofort ordnungsgemäß überprüft wird, die illegale Fällung per Gericht (mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung) zu verhindern. (Hier der Brief an Herrn Wurst/ Untere Landschaftbehörde:

Da es der Verein zu diesem Zeitpunkt geschafft hatte, Klagen gegen die Fällung der 300 Bäume an der Bonner Straße auf den Weg zu bringen, war diese Androhung für die Stadt in diesem Moment glaubhaft. Infolgedessen wurde der Baum vom Chef der Unteren Naturschutzbehörde, von Herrn Erwin Quinders tatsächlich untersucht und begutachtet. Zeugen hatten ihn vor Ort gesehen. Die Fäll-Genehmigung für den Ahorn wurde zurückgezogen, der Baum steht bis heute!

Doch seit April 2017 droht neues Ungemach im Garten: Von den Bewohnern Am Husholz 9-15 werden Landvermesser in genau diesem Hinterhofgarten angetroffen, befragt und fotografiert.

Im Herbst 2017 werden dem Verein Pläne zugespielt, die zeigen, dass die Immobilien Firma Rheinhaus GmbH genau in diesem Garten, in dem vorher die beiden Pappeln gefällt worden waren, (wegen der Fällung ich vor Gericht stehe) ein neues großes Wohnhaus gebaut werden soll.

Hier die Bau-Skizzen:

eins,der Plan

zwo, die Form der Häuser

drei,die Berechnungen

Hier der Blick in den Garten aus der Position der gefällten Pappeln.

Im Hintergrund der Blick auf das kleine Stromhäuschen. Vergleiche mit der Skizze.

Es soll sich um ein besonderes Bau-Verfahren handeln, dem sogenannten „beschleunigten Bauverfahren“. Spezialität dieses Verfahrens: Kein Anwohner wird vorher informiert! Falls angrenzende Grundstücksbesitzer (und nur die !!) doch davon Kenntnis bekommen und die Baupläne nicht gut heißen, müssen sie binnen einer sehr kurzen Frist, sofort klagen. Das ist im letzten Jahr 2017 geschehen, weil sich die Nachbarn gegenseitig informiert haben. Doch die Firma Rheinhaus will trotzdem bauen. Die Gefahr der Zerstörung dieses Hinterhofgartens zwischen Mannsfelder und Brühler Straße und Am Husholz ist noch nicht gebannt!

von Ottmar Lattorf

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