Händler des Kölner Großmarkts in Bedrängnis – Oberlandesgericht Köln segnet destruktives Verhalten der Kölner Stadtverwaltung ab!

PRESSEERKLÄRUNG zu einer(Berufungs-) Verhandlung wegen einer Vertragsverlängerung eines Pachtvertrags auf dem Großmarkt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln am 12. Januar 2023

Am 12. Januar 2023 kam es beim Oberlandes Gericht (OLG) in Köln zu einer Gerichtsverhandlung über die Frage, ob ein alteingesessener Händler auf dem Kölner Großmarkt eine Vertrags-verlängerung bis mindestens 2025 bekommen kann, so wie es im Übrigen auch der Stadtrat im Jahr 2021 beschlossen hat.

 

Händler des Kölner Großmarkts in Bedrängnis – Oberlandesgericht Köln segnet destruktives Verhalten der Kölner Stadtverwaltung ab!

Am 12. Januar 2023 kam es beim Oberlandes Gericht (OLG) in Köln zu einer Gerichtsverhandlung über die Frage, ob ein alteingesessener Händler auf dem Kölner Großmarkt eine Vertrags-verlängerung bis mindestens 2025 bekommen kann, so wie es im Übrigen auch der Stadtrat im Jahr 2021 beschlossen hat.

Die Stadt Köln möchte, dass der Kölner Großmarkt seinen Handelsplatz in Raderberg verlässt, um ihn dann in Marsdorf wieder neu aufzubauen. Doch hat sie über die letzten Jahre für dieses Umsiedlungskonzept nichts Greifbares gemacht! Trotzdem versucht die Stadt Köln das 2,5 km von der Geschäftscity entfernte Gelände des Kölner Großmarkts für finanzstarke Bau-Konzerne „frei zu machen“. Genau dabei gefährdet die Stadt mit fragwürdigen Methoden den ordnungsgemäßen Betrieb des Großmarkts, für den es bislang noch keine Alternative gibt. Denn der Kölner Großmarkt ist nicht irgendein privates Gelände, sondern es ist seit 80 Jahren eine Sondernutzungsfläche der Stadt Köln und dient mit seinen Aufbauten und der Versteigerungshalle als Handelsplatz für Lebensmittel der Daseinsvorsorge der Kölner Bürger und der ganzen Rheinland-Region, die deutlich über 3 Millionen Einwohner umfasst.

Die Stadt Köln hat(te) große Pläne für das stadt-teilgroße Gelände, war aber seit der Beschlussfassung den Großmarkt zu verlegen (im Jahr 2007), nicht in er Lage eine tragfähige Lösung für die Verlagerung des Großmarkts zu finden!

Im Jahr 2018 scheiterte die Stadt Köln mit ihren Plänen, der Verabschiedung und dem Ausrufen einer sog. „Sanierungssatzung“ (Fußnote oder: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/AMon7TFKdcwN4Qo) für das Großmarktgelände vor dem Bundesverwaltungsgericht!

Die Sanierungssatzung ( „ESIE“ genannt = Entwicklungsgebiet Südliche Innenenstadt-Erweiterung) hätte bedeutet, dass der Betrieb des Kölner Großmarkts bis zum 31.12.2019 eingestellt werden sollte! Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte die Sanierungssatzung der Stadt Köln ( ESIE) für Null und nichtig!

Direkt im Anschluss an das Urteil der Leipziger Bundesrichter machte die auf dem Großmarkt alteingesessene Firma Montaner im April 2018 von ihrer vertraglich eingeräumte Option Gebrauch und stellte einen Verlängerungsantrag für ihren (Erbbaurechts -) Vertrag auf dem Gelände des Großmarkts. Doch dieser Antrag wurde von der Stadtverwaltung abgelehnt. Begründung: Städtebauliche und kommunale Belange stünden einer Verlängerung des Vertrags entgegen. Doch was sollte das heißen? Das einzige, was von Seiten der Stadt Köln noch ins Feld geführt werden konnte und was eventuell gegen eine Vertrags-Verlängerung der Handelsfirma hätte sprechen können, war ein nebulöser und ungenauer Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan aus dem Jahr 2015, der noch zu Zeiten der später für nichtig erklärten Sanierungssatzung ESIE gefasst worden war. Und dieser Aufstellungsbeschluss sah nichts Konkretes für das betreffende Grundstück vor! Hier der Beschluss: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/gMaCYpbrxQBNZg7)

Kommt hinzu, dass der Kölner Stadtrat im Mai 2025 noch einen weiteren Beschluss fasste, der die Verlängerung der Betriebslaufzeit für den Großmarkt in Raderberg bis 2025 und einen Zusammenhalt der Händlerschaft mit Vertragsverlängerungen vorsah!

(Hier einzusehen: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/Rkzn3YDWWRLC5Mg)

Die Frage, die das Kölner OLG Köln nun in einer Berufungs-Verhandlung zu entscheiden hatte war, ob die Argumente der Stadt Köln ausreichen, um die Verlängerung des Erbbaurechts-Vertrags mit der Handelsfirma zu verweigern. Das OLG Köln bejahte dieses in der mündlichen Verhandlung (wobei die nähere schriftliche Begründung abzuwarten bleibt, die im Februar 2023 folgt)!

Das OLG Köln wollte die richterliche Entscheidung der Vorinstanz (es war eine Berufungs-Verhandlung) und das seltsame Verhalten der Kommune stützen.

So sprach der Vorsitzende Richter wörtlich und sinngemäß davon, es habe letztlich kein „Korrekturbedarf“ für das erstinstanzliche Urteil erkannt werden können, auch wenn man an der einen oder anderen Stelle anderer Meinung sein kann...

Besonders irritierend war die Behandlung der Frage der Gleichbehandlung zu anderen Händlern, die Vertragsverlängerungen bis 2025 erhalten haben, und die Diskriminierung der Fa. Montaner und ihrer Eigner. Letztlich (so scheint es) geht es der Stadt Köln nur darum, das betreffende Grundstück möglichst schnell an einen Investor zu veräußern! Und dafür muss die Firma einfach weg!

Der Seniorchef der Fa. Montaner ergriff mit 87 Jahren vor Gericht am 12. Januar 2023 das Wort und erklärte, wie er vor über 60 Jahren nach Köln kam, sich gut aufgenommen und integriert fühlte, das Unternehmen nach und nach mit viel Einsatz und Arbeit aufbaute, und als er den Erbbaurechtsvertrag im Jahr 1985 mit der Stadt Köln schloss, ihm die Verwaltung mitteilte: „Herr Montaner: Das ist wie eine Heirat zwischen Köln und Ihnen!“ Jetzt sieht er sich vor den Scherben der Investitionen für die in seinem Eigentum stehenden Gebäude auf dem Grundstück, die auf lange Zeit ausgerichtet sind und ist maßlos enttäuscht, wie von oben herab er von der Stadtverwaltung behandelt wird und deren Willkür ausgesetzt ist.

Der vertragliche Verlängerungsanspruch den die Handelsfirma (Fa. Montaner) hat, so der Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Müller-Wiedenhorn, resultiert aus der Tatsache, dass sich die Stadt Köln bezüglich des Großmarktgeländes nicht so verhalten kann, wie es ein normaler privater Eigentümer tun kann. Die Stadtverwaltung stellt sich auf den Standpunkt: Wir sind Eigentümer des Grundstücks. Der Vertrag ist abgelaufen. Wir können mit unserem Grundstück machen was wir wollen! Die Kölner Stadtverwaltung ignoriert dabei vollständig, dass sie auch für die Daseinsvorsorge der Bevölkerung zuständig ist! Die Kölner Stadtverwaltung ignoriert, dass es eine Marktsatzung ( hier einzusehen: https://nextcloud.nabis.de/index.php/s/wQpPDHGkX4c87SZ) und eine Widmung für das Gebiet gibt, in welcher das Grundstück liegt. Die Kölner Stadtverwaltung ignoriert nun auch die Ratsbeschlüsse des Stadtrats aus dem Jahr 2021! Es ging bei den Beschlüssen um eine Verlängerung der Großmarktbetriebs bis 2025. Doch über diese kleinen "Ungenauigkeiten" ging das OLG Köln bei der Verhandlung am 12. Januar 2023 großzügig hinweg!

In Köln trifft man immer häufiger auf das Phänomen, dass die Verwaltung (die Exekutive, die ausführende Kraft) macht was sie will und die Politik (die Legislative, die gesetzgebende Kraft) sich nicht für die Umsetzung ihrer Beschlüsse interessiert! Es handelt sich um eine eklatante Abweichung von einem normalen Staatsverhältnis. Es könnte auch ein Zeichen eklatanter (absichtlicher?) Führungsschwäche sein! Oder es handelt sich um einen komplettes Staatsversagen nach 20 Jahren Privatisierung der Verwaltung.

Es sollen derweil auch weiter wichtige und notwendige Gebäude für den Betrieb des Großmarkts abgerissen werden. Ein Skandal erster Güte! Und die einheimischen Medien interessieren sich nicht! Trotzdem geben die Händler auf dem Großmarkt nicht auf! Sobald das Urteil des OLG Köln in der Angelegenheit vorliegt, wird die Fa. Montaner prüfen, ob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe angerufen wird. Es geht schließlich um die Existenz und das in dritter Generation geführte Unternehmen, was sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, viele Arbeitnehmer beschäftigt und über die Jahre Millionen an Euro an die Stadt Köln gezahlt hat. Dann wird sich dieser Fall erstmals über die Stadtgrenzen hinaus bewegen, nachdem bisher die Exekutive, also die Stadtverwaltung und das Kölner Oberlandes Gerichte damit befasst waren.

Zwischenzeitlich wächst aber auch der Widerstand gegen dieses destruktive Verhalten der Kölner Stadtverwaltung! Denn seit einiger Zeit hat sich auch die Baumschutz-Initiative Nabis e.V., die sich in den Jahren 2015 bis 2017 für die Erhaltung der 300 Bäume an der Bonner Straße eingesetzt hat, aus ökologischen Gründen (!) hinter die Händlergemeinschaft auf dem Großmarkt gestellt.

Denn genau wie bei der völlig überflüssigen Fällung der 300 Bäume durch die Kölner Stadtverwaltung im Jahr 2017 für einen Schienenausbau, der nie ausgeführt wurde, liegt auch hier ein Ratsbeschluss vor, die Schienen der Nord-Süd-Bahn von der Haltestelle Marktstraße oberirdisch bis zum Bonner Verteiler zu verlängern. Im Dezember 2019 sollte die Bahn in Betrieb gehen, doch bis heute (Januar 2023) wurden nur die 300 Bäume gefällt und es wurde nur an der Vergrößerung der Kreuzung Schönhauser Straße/ Bonner Straße für den Autoverkehr gearbeitet. Das Ziel des Projekts der „Nord-Süd-Bahn“, was die Politik vor ca. 30 Jahren beschlossen hatte, war, den „Autoverkehr in Köln zu reduzieren“. Auch hier erkennt man eine eklatante Form des Staatsversagens bei den Verantwortlichen in Verwaltung und Politik! Der Bürger kann das auf Dauer nicht hinnehmen! Hier die Berichte zu diesem Skandal: Warum hat es die Stadt Köln so eilig, die Bäume an der Bonner Straße abzusägen? Siehe Artikel: https://nabis.de/aktuell/umwelt/warum-hat-es-die-stadt-koeln-so-eilig-die-baeume-an-der-bonner-strasse-abzusaegen-177

Ottmar Lattorf,

1. Vorsitzender des Vereins „Natur, Bildung und Soziales, Bürger informieren Bürger e.V.“

Siehe Internetseite:

https://nabis.de/unsere-initiative-buerger-informieren-buerger/grossmarkt-verteidigen/koelner-grossmarkt-in-bedraengnis

Fussnoten:

(1) Was ist eine Sanierungssatzung = „Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme § 136 Abs. 1 BauGB wird in einem Sanierungsgebiet durchgeführt, um städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten.“ Im Fall der Stadt Köln war das Ziel dieser gescheiterten Sanierungssatzung das Gelände des arbeitenden Großmarkts für die Bebauung durch vermögende Finanz-Konzerne vorzubereiten.

 

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