Im letzten Jahr klagten Bürgerinitiativen gegen den Plan, die Nord-Süd-Bahn über die Bonner Straße bis zum Bonner Verteiler zu verlängern. Es ging den Initiativen nicht darum, den Weiterbau der Bahn zu verhindern, sondern darum, dass so geplant wird, dass 300 Bäume an der Bonner Straße nicht gefällt werden müssen. Die Bäume standen bis zum 31. Dezember unter Schutz. Nun hat das Gericht in Münster zu Weihnachten 2016 beschlossen, dass die Bäume doch gefällt werden dürfen. Das Gericht befand: „Der Antrag“ auf Rettung der Bäume „ist unbegründet.“
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