Den Kölner Großmarkt verteidigen!

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in der letzten Woche, am 29. August der Stadt Köln untersagt, mit den Baumfällungen an der Bonner Straße zu beginnen. Eigentlich wollte die Stadt ab 1. Oktober mit dem Massaker an 300 Bäumen beginnen, nun muss sie aber mindestens bis zum 31. Dezember 2016 damit warten. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt will das Gericht grundsätzlich über die von der Bezirksregierung erteilte Baugenehmigung für die 3. Baustufe entscheiden.

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